Anmeldung im Marktstammdatenregister
Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das geht online und dauert meist nur wenige Minuten.
Standort Leichlingen · Hauptsitz Krefeld · Montage & Service deutschlandweit
- 1Inbetriebnahme
Datum notieren – ab hier läuft die Monatsfrist.
- 2Konto anlegen
Registrierung im offiziellen Portal der Bundesnetzagentur.
- 3Steckersolargerät eintragen
Vereinfachtes Formular für Balkonkraftwerke wählen.
- 4Speicher eintragen
Ein Speicher ist eine eigene Einheit im Register.
- 5Nummern aufbewahren
MaStR-Nummern für Unterlagen und Rückfragen sichern.
- Schritt 1
Daten bereitlegen
Sie brauchen: Standort der Anlage, Datum der Inbetriebnahme (in der Regel das erste Einstecken), die Gesamtleistung der Module in Watt, die Wechselrichterleistung und die Nummer Ihres Stromzählers.
- Schritt 2
Benutzerkonto anlegen
Im Marktstammdatenregister ein Konto erstellen und über den Link in der Bestätigungs-E-Mail aktivieren.
- Schritt 3
Als Anlagenbetreiber registrieren
Ihre persönlichen Betreiberdaten eintragen (natürliche Person).
- Schritt 4
Balkonkraftwerk eintragen
Im vereinfachten Formular für Steckersolargeräte die Anlage anlegen: Standort, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung, Wechselrichterleistung, Zählernummer. Der Anzeigename ist mit „Balkonkraftwerk“ vorbelegt.
- Schritt 5
Frist beachten
Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.
- Schritt 6
Netzbetreiber
Für Steckersolargeräte bis 2.000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung je Entnahmestelle ist seit 16.05.2024 keine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber nötig, wenn Sie keine Einspeisevergütung beanspruchen – das Register informiert ihn automatisch.
Mit Speicher: zusätzlich beachten
- Der Speicher ist eine eigene registrierungspflichtige Einheit („Stromspeicher“). Er kann zusammen mit dem Balkonkraftwerk oder später separat eingetragen werden.
- Geräte mit Speicher fallen nicht unter den aktuellen Anwendungsbereich der Produktnorm DIN VDE V 0126-95.
- Ob für Ihre konkrete Speicher-Konfiguration eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber nötig ist (Anschlussregel VDE-AR-N 4105), klären Sie bitte mit Ihrem Netzbetreiber bzw. Ihrer Elektrofachkraft. Die vereinfachte Steckersolar-Regel lässt sich nicht ungeprüft auf den Speicher übertragen.
Gut zu wissen
- Die Leistungsgrenzen gelten für alle Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle zusammen – nicht pro Steckdose.
- Ein rückwärtslaufender Ferraris-Zähler wird nur übergangsweise bis zum Zählerwechsel geduldet; der Messstellenbetreiber kümmert sich um den Tausch.
- Als Mieter oder in einer Eigentümergemeinschaft brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters bzw. der WEG. Sie darf nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden.
Stand der Angaben: März 2026. Diese Anleitung ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist das aktuelle Formular im Marktstammdatenregister. Zurück zum Berater
