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Balkonkraftwerk · Anmeldung

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das geht online und dauert meist nur wenige Minuten.

Standort Leichlingen · Hauptsitz Krefeld · Montage & Service deutschlandweit

Ablauf auf einen Blick
  1. 1
    Inbetriebnahme

    Datum notieren – ab hier läuft die Monatsfrist.

  2. 2
    Konto anlegen

    Registrierung im offiziellen Portal der Bundesnetzagentur.

  3. 3
    Steckersolargerät eintragen

    Vereinfachtes Formular für Balkonkraftwerke wählen.

  4. 4
    Speicher eintragen

    Ein Speicher ist eine eigene Einheit im Register.

  5. 5
    Nummern aufbewahren

    MaStR-Nummern für Unterlagen und Rückfragen sichern.

Tag der Inbetriebnahmespätestens 1 Monat danach
Schematischer Ablauf, keine Abbildung des Portals. Maßgeblich sind die Angaben und Formulare im offiziellen Marktstammdatenregister.
  1. Schritt 1

    Daten bereitlegen

    Sie brauchen: Standort der Anlage, Datum der Inbetriebnahme (in der Regel das erste Einstecken), die Gesamtleistung der Module in Watt, die Wechselrichterleistung und die Nummer Ihres Stromzählers.

  2. Schritt 2

    Benutzerkonto anlegen

    Im Marktstammdatenregister ein Konto erstellen und über den Link in der Bestätigungs-E-Mail aktivieren.

  3. Schritt 3

    Als Anlagenbetreiber registrieren

    Ihre persönlichen Betreiberdaten eintragen (natürliche Person).

  4. Schritt 4

    Balkonkraftwerk eintragen

    Im vereinfachten Formular für Steckersolargeräte die Anlage anlegen: Standort, Inbetriebnahmedatum, Modulleistung, Wechselrichterleistung, Zählernummer. Der Anzeigename ist mit „Balkonkraftwerk“ vorbelegt.

  5. Schritt 5

    Frist beachten

    Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.

  6. Schritt 6

    Netzbetreiber

    Für Steckersolargeräte bis 2.000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung je Entnahmestelle ist seit 16.05.2024 keine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber nötig, wenn Sie keine Einspeisevergütung beanspruchen – das Register informiert ihn automatisch.

Mit Speicher: zusätzlich beachten

  • Der Speicher ist eine eigene registrierungspflichtige Einheit („Stromspeicher“). Er kann zusammen mit dem Balkonkraftwerk oder später separat eingetragen werden.
  • Geräte mit Speicher fallen nicht unter den aktuellen Anwendungsbereich der Produktnorm DIN VDE V 0126-95.
  • Ob für Ihre konkrete Speicher-Konfiguration eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber nötig ist (Anschlussregel VDE-AR-N 4105), klären Sie bitte mit Ihrem Netzbetreiber bzw. Ihrer Elektrofachkraft. Die vereinfachte Steckersolar-Regel lässt sich nicht ungeprüft auf den Speicher übertragen.
MaStR: Registrierungshilfen Solar & Speicher

Gut zu wissen

  • Die Leistungsgrenzen gelten für alle Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle zusammen – nicht pro Steckdose.
  • Ein rückwärtslaufender Ferraris-Zähler wird nur übergangsweise bis zum Zählerwechsel geduldet; der Messstellenbetreiber kümmert sich um den Tausch.
  • Als Mieter oder in einer Eigentümergemeinschaft brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters bzw. der WEG. Sie darf nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden.

Stand der Angaben: März 2026. Diese Anleitung ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist das aktuelle Formular im Marktstammdatenregister. Zurück zum Berater