Laden, wo Menschen wohnen.
Über 80 % aller Ladevorgänge finden zu Hause statt. Wir planen, bauen und betreiben Ladeinfrastruktur für Wohngebäude – inklusive Förderantrag, Lastmanagement und Abrechnung.
Standort Leichlingen · Hauptsitz Krefeld · Montage & Service deutschlandweit
Was bedeutet das für mich?
Eine Wallbox ist die Ladestation für das E-Auto am eigenen Stellplatz. Für Wohngebäude gibt es dafür aktuell staatliche Zuschüsse – pro Stellplatz und gedeckelt auf einen Teil der Kosten.
- Gefördert werden je nach Ausstattung 1.300 bis 2.000 € pro Stellplatz.
- Der Zuschuss deckt maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
- Mit Solaranlage und Mieterstrom laden Bewohner besonders günstig.

Bis zu 2.000 € je Stellplatz
Die Förderung für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden unterscheidet drei Kategorien. Entscheidend ist, was am Stellplatz tatsächlich entsteht.
Leitungsinfrastruktur
1.300 €
je Stellplatz
Vorbereitete Stellplätze: Leerrohre, Kabel, Verteilung – noch ohne Ladepunkt.
Ladepunkt inkl. Infrastruktur
1.500 €
je Stellplatz
Wallbox bis 11 kW inklusive Leitungsweg, Montage und Inbetriebnahme.
Bidirektionaler Ladepunkt
2.000 €
je Stellplatz
V2H/V2G-fähiger Ladepunkt – das Fahrzeug kann Strom auch zurück ins Gebäude speisen.
Der 70-Prozent-Deckel
Die genannten Beträge sind Höchstwerte. Gefördert werden maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben je Stellplatz. Kostet ein Ladepunkt beispielsweise 1.800 €, beträgt die Förderung nicht 1.500 €, sondern 1.260 €.
Förderquote
70 %
der förderfähigen Ausgaben
Antrag
vor Beginn
vor Auftragsvergabe stellen
Für wen die Förderung gilt
Private Eigentümer
Eigenheim, Doppelhaushälfte oder eigene Garage mit festem Stellplatz.
WEG
Gemeinschaftliche Tiefgaragen – gefördert wird je Stellplatz, nicht je Gebäude.
Vermieter
Ladepunkte als Ausstattungsmerkmal für Bestandsobjekte.
Wohnungsunternehmen
Portfolioweiter Rollout mit Lastmanagement und zentraler Abrechnung.
Sind Sie förderfähig?
Fünf Fragen zur Vorprüfung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Förderzusage.
1.Sind Sie Eigentümer, WEG, Wohnungsunternehmen oder Vermieter des Objekts?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer, WEG, Vermieter und Wohnungsunternehmen.
2.Wird das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt?
Die Förderung gilt für Ladepunkte an bestehenden Wohngebäuden.
3.Gibt es feste, nicht öffentlich zugängliche Stellplätze?
Gefördert wird nichtöffentliches Laden – Garage, Tiefgarage oder Stellplatz auf dem Grundstück.
4.Wurde noch kein Auftrag erteilt und noch nicht mit dem Bau begonnen?
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden – sonst entfällt die Förderung.
5.Ist der Hausanschluss ausreichend oder darf er ertüchtigt werden?
Ein Lastmanagement kann fehlende Anschlussleistung in vielen Fällen ausgleichen.
Ergebnis
0 von 5 beantwortet
Beantworten Sie alle Fragen für eine erste Einschätzung Ihrer Förderfähigkeit.
Wie viel Förderung ist möglich?
Stellplätze je Kategorie wählen – der Rechner berücksichtigt Pauschale und 70 %-Deckel automatisch.
Stellplätze wählen
Leitungsinfrastruktur
Vorbereitete Stellplätze: Leerrohre, Kabel, Verteilung – noch ohne Ladepunkt.
bis 1.300 € je Stellplatz
Ladepunkt inkl. Infrastruktur
Wallbox bis 11 kW inklusive Leitungsweg, Montage und Inbetriebnahme.
bis 1.500 € je Stellplatz
Bidirektionaler Ladepunkt
V2H/V2G-fähiger Ladepunkt – das Fahrzeug kann Strom auch zurück ins Gebäude speisen.
bis 2.000 € je Stellplatz
Rechenweg: Pauschale je Stellplatz, gedeckelt auf 70 % der förderfähigen Ausgaben. Kostenannahmen: Leitung 1.600 €, Ladepunkt 2.400 €, bidirektional 3.600 € je Stellplatz.
Mögliche Förderung
6.000 €
für 4 Stellplätze · entspricht 63 % der Investition
Investition
9.600 €
Annahme brutto
Eigenanteil
3.600 €
nach Abzug der Förderung
Aufschlüsselung
| 4× Ladepunkt inkl. Infrastruktur | 6.000 € |
Was bringt der Betrieb?
Wer Ladepunkte für Mieter betreibt, verkauft Strom. Der Rechner zeigt den jährlichen Deckungsbeitrag nach Einkauf und Betriebskosten.
Ihr Objekt
PV-Anlage vorhanden
45 % der Ladeenergie aus Eigenerzeugung
Deckungsbeitrag pro Jahr
-96 €
nach Stromeinkauf und Betriebskosten · rund -960 € in 10 Jahren
Ladeenergie
10.400 kWh
2.600 kWh je Fahrzeug
Ladepreis
27,5 ct
Mischbezug 21,4 ct/kWh
Erlöse
2.855 €
Betriebskosten
720 €
Backend, Eichrecht, Wartung
Formel: Ladeenergie × (Bezugspreis + Aufschlag) − Ladeenergie × Bezugspreis − Ladepunkte × 120 €. Der Aufschlag muss die Betriebskosten decken und angemessen bleiben – überhöhte Ladepreise sind bei Mieterladen nicht durchsetzbar.
RFID: jede kWh dem richtigen Nutzer

Identifikation
Jeder Nutzer erhält eine RFID-Karte oder einen Chip. Ohne Freischaltung startet keine Ladung.
Eichrechtskonforme Messung
Der geeichte Zähler in der Wallbox erfasst die Energie rechtssicher – Grundlage für jede Abrechnung.
Automatische Zuordnung
Ladevorgänge landen im Backend, sortiert nach Nutzer, Stellplatz und Tarif.
Abrechnung
Monatlich oder jährlich über KM-FLOW Billing – oder als Position in Ihrer Nebenkostenabrechnung.
In sechs Schritten zur geförderten Ladeinfrastruktur
Bestandsaufnahme
Stellplätze, Hausanschluss, Leitungswege und Zählerplatz aufnehmen.
Konzept & Lastmanagement
Anzahl Ladepunkte, Leistung je Punkt und dynamisches Lastmanagement festlegen.
Antrag stellen
Antrag vor Vorhabenbeginn – erst danach beauftragen wir Material und Montage.
Installation
Leitungsbau, Wallboxen, Schutztechnik und Inbetriebnahme durch unseren Meisterbetrieb.
Freischaltung & RFID
Nutzer anlegen, Karten ausgeben, Tarife hinterlegen.
Nachweis & Abrechnung
Verwendungsnachweis einreichen, danach läuft die monatliche Abrechnung.

Laden mit Strom vom eigenen Dach
Mit Mieterstrom sinkt der Bezugspreis für die Ladeenergie deutlich. Dieselbe Zählerstruktur, dieselbe Abrechnung, ein Ansprechpartner – und zwei Förderwege, die sich ergänzen.
Mieterstrom entdeckenHäufige Fragen
Quellen & Hinweis: Die dargestellten Förderbeträge und Bedingungen geben den uns bekannten Stand wieder (Stand 2026 – Angaben ohne Gewähr) und beziehen sich auf Förderprogramme für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien und Merkblätter des Fördermittelgebers. Alle Rechenergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte und begründen keinen Anspruch auf Förderung. Umsetzung durch KM-FLOW GmbH.
Kostenlose Beratung anfragen.
Wir schauen uns Dach, Verbrauch und Ziele an und sagen ehrlich, was sinnvoll ist – und was nicht.
- Montage & Service deutschlandweit
- Persönlicher Ansprechpartner in Leichlingen
- Ingenieur- und Meisterbetrieb · 15+ Jahre Erfahrung
