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Übersicht
Ladeinfrastruktur

Laden, wo Menschen wohnen.

Über 80 % aller Ladevorgänge finden zu Hause statt. Wir planen, bauen und betreiben Ladeinfrastruktur für Wohngebäude – inklusive Förderantrag, Lastmanagement und Abrechnung.

Standort Leichlingen · Hauptsitz Krefeld · Montage & Service deutschlandweit

Was bedeutet das für mich?

Eine Wallbox ist die Ladestation für das E-Auto am eigenen Stellplatz. Für Wohngebäude gibt es dafür aktuell staatliche Zuschüsse – pro Stellplatz und gedeckelt auf einen Teil der Kosten.

  • Gefördert werden je nach Ausstattung 1.300 bis 2.000 € pro Stellplatz.
  • Der Zuschuss deckt maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Mit Solaranlage und Mieterstrom laden Bewohner besonders günstig.
Wallboxen in einer Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses
Förderung

Bis zu 2.000 € je Stellplatz

Die Förderung für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden unterscheidet drei Kategorien. Entscheidend ist, was am Stellplatz tatsächlich entsteht.

Leitungsinfrastruktur

1.300

je Stellplatz

Vorbereitete Stellplätze: Leerrohre, Kabel, Verteilung – noch ohne Ladepunkt.

Ladepunkt inkl. Infrastruktur

1.500

je Stellplatz

Wallbox bis 11 kW inklusive Leitungsweg, Montage und Inbetriebnahme.

Bidirektionaler Ladepunkt

2.000

je Stellplatz

V2H/V2G-fähiger Ladepunkt – das Fahrzeug kann Strom auch zurück ins Gebäude speisen.

Der 70-Prozent-Deckel

Die genannten Beträge sind Höchstwerte. Gefördert werden maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben je Stellplatz. Kostet ein Ladepunkt beispielsweise 1.800 €, beträgt die Förderung nicht 1.500 €, sondern 1.260 €.

Förderquote

70 %

der förderfähigen Ausgaben

Antrag

vor Beginn

vor Auftragsvergabe stellen

Antragsberechtigt

Für wen die Förderung gilt

Private Eigentümer

Eigenheim, Doppelhaushälfte oder eigene Garage mit festem Stellplatz.

WEG

Gemeinschaftliche Tiefgaragen – gefördert wird je Stellplatz, nicht je Gebäude.

Vermieter

Ladepunkte als Ausstattungsmerkmal für Bestandsobjekte.

Wohnungsunternehmen

Portfolioweiter Rollout mit Lastmanagement und zentraler Abrechnung.

QuickCheck

Sind Sie förderfähig?

Fünf Fragen zur Vorprüfung. Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Förderzusage.

  • 1.Sind Sie Eigentümer, WEG, Wohnungsunternehmen oder Vermieter des Objekts?

    Antragsberechtigt sind private Eigentümer, WEG, Vermieter und Wohnungsunternehmen.

  • 2.Wird das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt?

    Die Förderung gilt für Ladepunkte an bestehenden Wohngebäuden.

  • 3.Gibt es feste, nicht öffentlich zugängliche Stellplätze?

    Gefördert wird nichtöffentliches Laden – Garage, Tiefgarage oder Stellplatz auf dem Grundstück.

  • 4.Wurde noch kein Auftrag erteilt und noch nicht mit dem Bau begonnen?

    Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden – sonst entfällt die Förderung.

  • 5.Ist der Hausanschluss ausreichend oder darf er ertüchtigt werden?

    Ein Lastmanagement kann fehlende Anschlussleistung in vielen Fällen ausgleichen.

Ergebnis

0 von 5 beantwortet

Beantworten Sie alle Fragen für eine erste Einschätzung Ihrer Förderfähigkeit.

Förderrechner

Wie viel Förderung ist möglich?

Stellplätze je Kategorie wählen – der Rechner berücksichtigt Pauschale und 70 %-Deckel automatisch.

Stellplätze wählen

Leitungsinfrastruktur

Vorbereitete Stellplätze: Leerrohre, Kabel, Verteilung – noch ohne Ladepunkt.

bis 1.300 je Stellplatz

0

Ladepunkt inkl. Infrastruktur

Wallbox bis 11 kW inklusive Leitungsweg, Montage und Inbetriebnahme.

bis 1.500 je Stellplatz

4

Bidirektionaler Ladepunkt

V2H/V2G-fähiger Ladepunkt – das Fahrzeug kann Strom auch zurück ins Gebäude speisen.

bis 2.000 je Stellplatz

0

Rechenweg: Pauschale je Stellplatz, gedeckelt auf 70 % der förderfähigen Ausgaben. Kostenannahmen: Leitung 1.600 €, Ladepunkt 2.400 €, bidirektional 3.600 € je Stellplatz.

Mögliche Förderung

6.000

für 4 Stellplätze · entspricht 63 % der Investition

Investition

9.600

Annahme brutto

Eigenanteil

3.600

nach Abzug der Förderung

Aufschlüsselung

4× Ladepunkt inkl. Infrastruktur6.000
Mieterladen

Was bringt der Betrieb?

Wer Ladepunkte für Mieter betreibt, verkauft Strom. Der Rechner zeigt den jährlichen Deckungsbeitrag nach Einkauf und Betriebskosten.

Ihr Objekt

6
4
6 ct/kWh

PV-Anlage vorhanden

45 % der Ladeenergie aus Eigenerzeugung

Deckungsbeitrag pro Jahr

-96

nach Stromeinkauf und Betriebskosten · rund -960 in 10 Jahren

Ladeenergie

10.400 kWh

2.600 kWh je Fahrzeug

Ladepreis

27,5 ct

Mischbezug 21,4 ct/kWh

Erlöse

2.855

Betriebskosten

720

Backend, Eichrecht, Wartung

Formel: Ladeenergie × (Bezugspreis + Aufschlag) − Ladeenergie × Bezugspreis − Ladepunkte × 120 €. Der Aufschlag muss die Betriebskosten decken und angemessen bleiben – überhöhte Ladepreise sind bei Mieterladen nicht durchsetzbar.

Abrechnung

RFID: jede kWh dem richtigen Nutzer

Hand hält einen RFID-Chip an das Lesefeld einer Wallbox
01

Identifikation

Jeder Nutzer erhält eine RFID-Karte oder einen Chip. Ohne Freischaltung startet keine Ladung.

02

Eichrechtskonforme Messung

Der geeichte Zähler in der Wallbox erfasst die Energie rechtssicher – Grundlage für jede Abrechnung.

03

Automatische Zuordnung

Ladevorgänge landen im Backend, sortiert nach Nutzer, Stellplatz und Tarif.

04

Abrechnung

Monatlich oder jährlich über KM-FLOW Billing – oder als Position in Ihrer Nebenkostenabrechnung.

Ablauf

In sechs Schritten zur geförderten Ladeinfrastruktur

01

Bestandsaufnahme

Stellplätze, Hausanschluss, Leitungswege und Zählerplatz aufnehmen.

02

Konzept & Lastmanagement

Anzahl Ladepunkte, Leistung je Punkt und dynamisches Lastmanagement festlegen.

03

Antrag stellen

Antrag vor Vorhabenbeginn – erst danach beauftragen wir Material und Montage.

04

Installation

Leitungsbau, Wallboxen, Schutztechnik und Inbetriebnahme durch unseren Meisterbetrieb.

05

Freischaltung & RFID

Nutzer anlegen, Karten ausgeben, Tarife hinterlegen.

06

Nachweis & Abrechnung

Verwendungsnachweis einreichen, danach läuft die monatliche Abrechnung.

Mehrfamilienhaus mit Photovoltaikanlage und ladendem Elektrofahrzeug
Stärkste Kombination

Laden mit Strom vom eigenen Dach

Mit Mieterstrom sinkt der Bezugspreis für die Ladeenergie deutlich. Dieselbe Zählerstruktur, dieselbe Abrechnung, ein Ansprechpartner – und zwei Förderwege, die sich ergänzen.

Mieterstrom entdecken

Häufige Fragen

Quellen & Hinweis: Die dargestellten Förderbeträge und Bedingungen geben den uns bekannten Stand wieder (Stand 2026 – Angaben ohne Gewähr) und beziehen sich auf Förderprogramme für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien und Merkblätter des Fördermittelgebers. Alle Rechenergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte und begründen keinen Anspruch auf Förderung. Umsetzung durch KM-FLOW GmbH.

Nächster Schritt

Kostenlose Beratung anfragen.

Wir schauen uns Dach, Verbrauch und Ziele an und sagen ehrlich, was sinnvoll ist – und was nicht.

  • Montage & Service deutschlandweit
  • Persönlicher Ansprechpartner in Leichlingen
  • Ingenieur- und Meisterbetrieb · 15+ Jahre Erfahrung

Unverbindlich und kostenlos. Ihre Daten nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage.