Deutschland ändert erneut die Regeln für das Heizen von Wohngebäuden. Zum 21. Juli 2026 sind die neuen Bedingungen des Förderprogramms BEG in Kraft getreten, und Wärmepumpen gehören weiterhin zu den staatlich unterstützten Systemen. Für Eigentümer, die den Wechsel von der alten Heizung zur Wärmepumpe planen, gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten.
Was hat sich geändert?
Die neue Fassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) behält die Grundförderung von bis zu 30 % für den Heizungstausch bei.
Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer je nach Einkommen und altem Heizsystem Boni erhalten.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro gibt es nun einen gestaffelten Einkommensbonus: 10 %, 30 % oder 40 %, je nach Einkommenshöhe. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzlich einen Abzug von 10.000 Euro vom berücksichtigten Einkommen. Eine Wärmepumpe kann weiterhin bis zu 80 % Förderung erhalten.
In bestimmten Fällen lassen sich diese "Boni" kombinieren. Die Gesamtförderung kann 70 % erreichen, und für Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro kann die Grenze bei 80 % liegen.
Hier zeigt sich jedoch eine wichtige Änderung: Der Staat beginnt, bestimmte Vorteile schrittweise zu reduzieren.
Zum Beispiel wird der Klimageschwindigkeitsbonus, der aktuell 16 % beträgt, alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte gesenkt. Der Bonus wird Mitte 2028 vollständig entfallen. Auch die Obergrenze für die förderfähigen Kosten sinkt.
Zum Zeitpunkt des Neustarts des Programms sind Kosten bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit förderfähig.
Ab dem 1. Februar 2027 wird die Obergrenze um 750 Euro gesenkt und sinkt danach alle sechs Monate weiter. Nach aktuellem Plan wird die Obergrenze bis Ende 2030 auf 22.000 Euro sinken. Das bedeutet: Für alle, die bereits über den Heizungswechsel nachdenken, kann der Zeitpunkt der Antragstellung sehr wichtig werden.
Deutschland will auch "europäische" Wärmepumpen
Eine weitere Änderung ist für 2027 geplant. Die Regierung bereitet einen sogenannten Wertschöpfungs-Bonus vor, der für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union und assoziierten Märkten gedacht ist.
Die Idee ist einfach: Deutschland will, dass ein größerer Teil der in die Energiewende investierten Gelder in Europa bleibt und Produktion, Arbeitsplätze und europäische Technologie unterstützt. Die genauen Details sollen jedoch erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 festgelegt werden.
Was bedeutet das alles für Eigentümer?
Kurz gesagt: Deutschland gibt die Förderung von Wärmepumpen nicht auf. Im Gegenteil, das System bietet weiterhin finanzielle Unterstützung, wird aber differenzierter und beginnt, bestimmte Boni und Obergrenzen schrittweise zu reduzieren.
Für Eigentümer lautet die Frage nicht mehr nur:
"Was kostet eine Wärmepumpe?"
Sondern auch:
"Für welche Förderung qualifiziere ich mich und wann stelle ich den Antrag?"
Denn dieselben Arbeiten können je nach Zeitpunkt der Antragstellung unterschiedlich gefördert werden.
Kurz zusammengefasst:
* 30 % – Grundförderung für die förderfähige Heizung;
* bis zu 40 % – Einkommensbonus;
* 16 % – Klimageschwindigkeitsbonus aktuell;
* bis zu 70 % – Gesamtförderung unter allgemeinen Bedingungen;
* bis zu 80 % – für Haushalte mit Einkommen bis 30.000 €;
* 28.000 € – aktuelle Obergrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit;
* 21. Juli 2026 – Inkrafttreten der neuen Bedingungen;
* 2027 – geplanter Wertschöpfungs-Bonus für bestimmte Wärmepumpen aus der EU.
Ein konkretes Beispiel: Was passiert bei einer Investition von 10.000 Euro?

Um besser zu verstehen, wie die Förderung funktioniert, schauen wir uns ein einfaches Beispiel an. Angenommen, ein Eigentümer in Deutschland investiert 10.000 Euro in ein förderfähiges Heizsystem.
Erhält er nur die Grundförderung von 30 %, ist die Rechnung einfach:
10.000 € × 30 % = 3.000 € Förderung
Der Eigentümer würde damit rund 7.000 Euro aus eigener Tasche tragen, sofern der gesamte Betrag förderfähig ist.
Die Situation kann jedoch anders aussehen, wenn der Eigentümer auch für Boni infrage kommt.
Sind beispielsweise die Voraussetzungen für einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % erfüllt, ergäbe sich eine Förderung von:
30 % + 16 % = 46 %
Das würde bedeuten:
10.000 € × 46 % = 4.600 € Förderung
Und der Eigenanteil läge bei:
10.000 € − 4.600 € = 5.400 €
Qualifiziert sich der Eigentümer für weitere Boni, kann der Gesamtprozentsatz noch weiter steigen, bis zu den im Programm vorgesehenen Grenzen.
Bei einer Gesamtförderung von 70 % würde die Rechnung lauten:
10.000 € × 70 % = 7.000 € Förderung
In diesem Fall würde dem Eigentümer ein Eigenanteil von 3.000 € verbleiben. Dies ist jedoch nur ein Rechenbeispiel. In der Realität hängt der endgültige Betrag von den förderfähigen Kosten, der Art der Immobilie, dem Haushaltseinkommen, dem ersetzten Heizsystem und den Boni ab, für die der Eigentümer die Voraussetzungen erfüllt.
Warum ist der Zeitpunkt wichtig?
Das Beispiel zeigt auch, warum die Änderungen von 2026 wichtig sind.
Werden bestimmte Boni und Obergrenzen ab 2027 schrittweise reduziert, können zwei Personen mit einer ähnlichen Investition unterschiedliche Förderbeträge vom Staat erhalten, je nachdem, wann sie den Antrag stellen und welche Regeln dann gelten. Für einen Eigentümer kann der Unterschied zwischen "ich beginne die Investition jetzt" und "ich warte noch ein paar Monate" in manchen Fällen mehrere tausend Euro ausmachen.
Quellen
1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Energiewechsel: offizielle Informationen zur BEG-Reform und den neuen Bedingungen ab 21. Juli 2026. Energiewechsel – Bundesförderung für effiziente Gebäude
2. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Mitteilung zur neuen Gebäudeförderung: Details zu Einkommensboni, Familienzuschlag und der schrittweisen Reduzierung der Förderung. Energiewechsel – Neue Gebäudeförderung ab 21. Juli 2026
3. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – FAQ BEG: offizielle Erläuterungen zu den Änderungen bei Wärmepumpen, der Reduzierung der Boni und dem künftigen Wertschöpfungs-Bonus. Energiewechsel – FAQ zur BEG-Reform
Teodora Stoica

